Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden steigt endlich wieder an
Das Statistische Bundesamt hat heute die Statistik zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für das Jahr 2021 vorgelegt. Demnach ist die Zahl der im Monatsdurchschnitt geförderten Studierenden gegenüber 2020 um vier Prozent gestiegen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
„Ich freue mich sehr, dass die Zahl der mit BAföG geförderten Studierenden endlich wieder ansteigt. Nach langen Jahren des Rückgangs ist das eine sehr gute Nachricht, genauso wie der Anstieg des durchschnittlichen Förderbetrages. Denn wir wollen jedem jungen Menschen die Möglichkeit geben, ein Studium aufzunehmen, auch wenn die Eltern nicht über ausreichende Mittel verfügen. Deshalb sehe ich mein Haus auch als das Chancenministerium. Wir wollen auf diesen Erfolg jetzt aufbauen. Mit dem im Juli 2022 verabschiedeten 27. BAföG-Änderungsgesetz haben wir den Kreis der Förderungsberechtigten nochmals erheblich ausgeweitet. Unser nächstes Ziel ist es, durch strukturelle Reformen nicht nur mehr Menschen zu erreichen, sondern ihnen auch eine flexiblere und modernere Unterstützung zu bieten.
Auch das Aufstiegs-BAföG für Menschen in Ausbildung hat sich als robustes Instrument auch in den Pandemiejahren bewiesen und ist damit ein wichtiger Baustein bei der Behebung des Fachkräftemangels in vielen Branchen.“
Hintergrund
Die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte BAföG-Statistik für 2021 weist erstmals seit 2012 wieder einen Anstieg der geförderten Studierenden im Monatsdurchschnitt von 321.083 auf 333.474 aus. Die Gesamtzahl der mit BAföG geförderten Menschen ist dagegen leicht rückläufig. Das liegt an dem zugleich zu beobachtenden Rückgang der Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler. Er ist ganz wesentlich darauf zurückzuführen, dass insbesondere Fachschülerinnen und Fachschüler, die zwischen einer Förderung nach BAföG und Aufstiegs-BAföG für berufliche Fortbildung (AFBG) wählen können, eine Förderung nach dem AFBG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in Anspruch genommen haben. Seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2020 ist das AFBG für sie zu einem besonders attraktiven Förderungsinstrument ausgebaut worden, denn auch hier wird der Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss geleistet, mit einem gegenüber dem BAföG leicht erhöhten Bedarfssatz. Zusätzlich können im AFBG auch Kosten der Fortbildung wie z.B. Lehrgangsgebühren und Prüfungen mit einem Beitrag zu einer Maßnahme gefördert werden.
Der Anstieg des durchschnittlichen monatlichen Förderungsbetrags beim BAföG ist eine positive Entwicklung. Bei diesem Betrag ist der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/22 von einmalig 230 Euro für Geförderte, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, noch nicht enthalten, da dieser erst im Jahr 2022 ausgezahlt wird.