Startchancen-Programm: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte
Das Startchancen-Programm startet zum Schuljahr 2024/25. Bund und Länder unterstützen mit 20 Milliarden Euro rund 4.000 Schulen, die einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen.
Der Handlungsdruck ist groß. In Deutschland hängt der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler noch immer eng mit dem Einkommen der Eltern zusammen. Nationale und internationale Bildungsstudien zeigen dies immer wieder. Das könnten wir nicht länger hinnehmen, so Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, „wir müssen auch mit Blick auf die Kompetenzentwicklung der jungen Menschen zu einer Trendwende kommen.“ Bei der Einigung in diesem zentralen Vorhaben bewiesen Bund und Länder, dass sie gemeinsam konkrete Lösungen finden können.
Die gemeinsame Verhandlungsgruppe aus Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Ländern hat sich nach intensiven Verhandlungen über das Startchancen-Programm auf entscheidende Eckpunkte geeinigt. Auf dieser Grundlage werden in den nächsten Wochen die letzten Details ausgestaltet.
Eine Startchancen-Milliarde im Jahr vom Bund
Das Startchancen-Programm soll den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und mehr Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Hilfen, sondern um eine Veränderung des Bildungssystems.
Dafür stellen der Bund und die Länder über zehn Jahre insgesamt 20 Milliarden Euro bereit. Das BMBF fördert die Schulen mit einer Milliarde jährlich. „Ich freue mich, dass wir uns darauf verständigt haben, dass sich die Länder hälftig an der Finanzierung des Programms beteiligen“, so Stark-Watzinger. Umfang und Laufzeit seien im Bildungsbereich ein absolutes Novum.
Dort unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind
Mit dem Startchancen-Programm sollen Bundesmittel erstmalig zielgenau und bedarfsgerecht an die Länder verteilt werden. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand geeigneter und transparenter Kriterien. Diese sind wissenschaftsgeleitet und richten sich an der Zielsetzung des Startchancen-Programms aus. Insbesondere der Anteil junger Menschen in Armut und mit Migrationshintergrund soll bei der Verteilung der Gelder Berücksichtigung finden.
Ziel ist es, dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind. „Das ist ein echter Paradigmenwechsel in der bildungspolitischen Förderlogik“, so Stark-Watzinger, es bedeute: weg von der Gießkanne. Das sei ein wichtiges Signal, das die Fördergelder zielgenau und an der Sache orientiert zum Einsatz bringe.
Gemeinsamer Schulterschluss nötig
Startpunkt des Programmes ist das Schuljahr 2024/25. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll der Anteil derjenigen, die an den rund 4.000 Startchancen-Schulen die Mindeststandards in Lesen, Schreiben und Rechnen verfehlen, halbiert werden. 60 Prozent der 4.000 geförderten Schulen sollen deshalb Grundschulen sein. „Der Erfolg dieses anspruchsvollen Programms wird nur im gemeinsamen Schulterschluss gelingen“, betont Stark-Watzinger. Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft müssen sich einbringen. Schulen vor Ort bekämen mehr Freiheit durch mehr Schulautonomie und die Förderung multiprofessioneller Teams.
Wichtiger Bestandteil des Programms ist die wissenschaftliche Begleitung. „Wir wollen echte Effekte im Sinne der Chancengleichheit und -gerechtigkeit erzielen“, so Stark-Watzinger. Deshalb sei es essenziell, dass das Startchancen-Programm solide und sorgfältig konzipiert sei. Die Startchancen-Schulen sollen Modellcharakter entwickeln und auch nach Ende der Laufzeit Wirkung haben.