BAföG wird attraktiver, moderner, flexibler
Immer weniger Menschen haben in den vergangenen Jahren BAföG erhalten. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat daher eine Reform des BAföG ganz oben auf ihre Prioritäten-Liste gesetzt. Der Entwurf eines 27. BAföG-Änderungsgesetztes wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. „Heute haben wir den Grundstein dafür gelegt, dass das BAföG attraktiver, moderner und flexibler wird und wieder mehr echte Teilhabe an bester Bildung ermöglicht“, kommentiert Ministerin Stark-Watzinger den Beschluss.
Das BAföG sorgt seit mehr als 50 Jahren für Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. In Deutschland sollen nicht die finanziellen Möglichkeiten im Elternhaus darüber entscheiden, ob jemand ein Studium oder eine schulische Ausbildung ihrer oder seiner Wahl aufnehmen kann, sondern Talent und Motivation. Das war und ist die Idee des BAföG. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist es als „Chancenministerium“ deshalb ein besonderes Anliegen, gerade den jungen Menschen mit der BAföG-Reform neue Chancen zu eröffnen.
Diese Änderungen im BAföG sind geplant:
- eine deutliche Ausdehnung der Reichweite des BAföG durch eine Anhebung der Freibeträge vom Einkommen um 20 Prozent
- eine signifikante Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und vor allem des Wohnzuschlags, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro ansteigen wird
- eine Anhebung der Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre, denn auch später im Leben getroffene Entscheidungen für eine höher qualifizierende Ausbildung verdienen Unterstützung
- eine Ausdehnung der Möglichkeit des Restschulderlasses nach zwanzig Jahren auf alle Darlehensnehmenden und eine Ausgestaltung unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren
- eine Erleichterung der digitalen Antragstellung und Verwaltungsvereinfachung in erheblichem Maße durch die Abschaffung des Schriftformerfordernisses im BAföG - und zugleich auch im AFBG
Ab wann profitieren BAföG-Empfänger von den Änderungen?
Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten. Studierende, Schülerinnen und Schüler sollen so schon zum kommenden Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2022/2023 von diesen Leistungsverbesserungen profitieren. Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten.
Sind weitere Anpassungen beim BAföG geplant?
Das 27. BAföG-Änderungsgesetz ist erst der Einstieg in eine umfassendere Neuausrichtung der individuellen Bildungsförderung, die der Koalitionsvertrag enthält und die im weiteren Verlauf der Wahlperiode angegangen werden sollen. Ein Nothilfeinstrument im BAföG für künftige Krisen ist in Arbeit und soll noch in diesem Jahr kommen. Auf der Agenda stehen ferner die Einführung einer Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien, die den finanziellen Aufwand beispielsweise für Umzug, Immatrikulation, IT-Ausstattung bei Beginn eines Studiums nicht stemmen können. Ebenso sind Flexibilisierungen im BAföG angedacht, insbesondere bei der Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMBF.